Fachkraft für Arbeitssicherheit

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."

Das heutige Verständnis von Arbeitsschutz geht weit über das Verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hinaus. Vielmehr geht es um das Erkennen von möglichen Gefährdungen für die Beschäftigten einerseits und von Faktoren zur Gesundheitsförderung andererseits.

Des Weiteren wird der Unternehmer dabei unterstützt, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten sowie eine geeignete betriebliche Organisation und Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Führungstätigkeit, also im betrieblichen Management zu schaffen.

Das Ziel ist eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, um das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten, die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu fördern, um die Leistungsfähigkeit und Motivation zu steigern.

Der Unternehmer ist nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt.