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Leistungen Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Grundbetreuung nach Einsatzzeitenregelung DGUV Vorschrift 2
- Rechtssichere Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsschutztechnische Begehungen, Besprechungen und Beratungen
- Teilnahme an ASA-Sitzungen und entsprechenden Projektabstimmungen
- Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalten, den Arbeitsschutz betreffend
- Arbeitsschutztechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
- Arbeitsschutztechnische Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Arbeitsschutztechnische Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
- Empfehlung von geeigneten, angemessenen und kostengünstigen Schutzmaßnahmen
- Ermittlung der Prüfpflichten von Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach der Betriebssicherheitsverordnung
- Beratung und Unterstützung bei Unterweisungen und Schulungen
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen