Leistungen Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Grundbetreuung nach Einsatzzeitenregelung DGUV Vorschrift 2
  • Rechtssichere Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsschutztechnische Begehungen, Besprechungen und Beratungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen und entsprechenden Projektabstimmungen
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalten, den Arbeitsschutz betreffend
  • Arbeitsschutztechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
  • Arbeitsschutztechnische Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Arbeitsschutztechnische Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
  • Empfehlung von geeigneten, angemessenen und kostengünstigen Schutzmaßnahmen
  • Ermittlung der Prüfpflichten von Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach der Betriebssicherheitsverordnung
  • Beratung und Unterstützung bei Unterweisungen und Schulungen
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen