Fachplanung für vorbeugenden Brandschutz

"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."

Zur Einhaltung der Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes wird in den meisten Landesbauordnungen das Erstellen von ganzheitlichen Brandschutzkonzepten bzw. Brandschutznachweisen nach aktuellem Stand der Technik für die Genehmigungsplanung verlangt. In diesen werden individuelle schutzziel- und risikoorientierte Lösungen für Standard- und Sonderbauten entwickelt.

Durch das Zusammenwirken von baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz entstehen wirtschaftliche und praktikable Konzepte, die sowohl die Interessen der Bauherren als auch die der Nutzer von Gebäuden berücksichtigen.

Die einwandfreie Umsetzung geplanter Brandschutzmaßnahmen wird durch die Fachbauleitung für den Brandschutz gewährleistet. Ziel ist es, die verschiedenen Gewerke ganzheitlich zu koordinieren und die Einhaltung von Terminen und Kosten zu sichern. So können die Abnahme und Inbetriebnahme von Gebäuden problemlos erfolgen.

Der Nachweis der Einhaltung des Brandschutzes muss über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes erbracht werden, nicht nur zum Zeitpunkt der Genehmigung, sondern auch danach.