Brandschutzbeauftragter

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Jeder Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, für den Schutz der sich im Unternehmen befindlichen Personen zu sorgen. Da er nur in den seltensten Fällen alle Anforderungen selbst erfüllen kann, ist er deshalb gut beraten, wenn er die Aufgaben des Brandschutzes an einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten delegiert.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich z.B. aus:
  • Richtlinien und Verordnungen von Sonderbauten (Versammlungsstätte, Industriebau, Verkaufsstätte etc.)
  • Anforderungen der Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren
  • Anforderungen des Sachversicherers