Leistungen Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

  • Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerwehren, Feuerversicherern, Unfallversicherungsträgern, staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen (Beurteilung der Brand- / Explosionsgefährdungen an Arbeitsplätzen)
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Unterweisungsinhalten
  • Erstellung / Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellung / Aktualisierung von Feuerwehrplänen nach DIN14095
  • Erstellung / Aktualisierung von Feuerwehrlaufkarten nach DIN14675
  • Erstellung / Aktualisierung von Räumungskonzepten, Notfall-  und Alarmplänen
  • Erstellung / Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A-C
  • Beratung und Unterstützung bei Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Einhaltung der Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Überprüfung der Einhaltung / Umsetzung des Brandschutzkozeptes
  • Umsetzung behördlicher und / oder versicherungstechnischer Anordnungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Prüfung der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Berechnung der notwendigen Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen der Arbeitsstätte nach ASR A2.2; Beratung bei der Auswahl der Löschmittel
  • Festlegung von Flucht- und Rettungswegen; Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Planung der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfungen und Wartungen von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Beratung bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer, ASR A2.2) gemäß DGUV 205-023

Die beispielhaft genannten Aufgaben und Pflichten können betriebs- bzw. unternehmensbezogen erweitert, ergänzt, aber auch reduziert werden. Die Ausgestaltung des Aufgabenkatalogs orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens, der Gefährdungsbeurteilung und ggf. den versicherungstechnischen und behördlichen Auflagen.