Während der Planungsphase der Ausführung des Bauvorhabens

  • Koordination der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach §4 Arbeitsschutzgesetz
  • Erkennen von sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan)
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten (Instandhaltung)
  • Beratung bei der Berücksichtigung von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibung, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen
  • Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
  • Unterstützung bei dem Erstellen der Vorankündigung
Während der Ausführung des Bauvorhabens
  • Bekanntmachung, Anpassung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsplans sowie die Hinwirkung auf dessen Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern
  • Anpassung der Vorankündigung bei Änderungen
  • Organisation des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen- und Begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Hinwirken auf Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz