Startseite » Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) » Leistungen SiGeKo
Leistungen SiGeKo
Während der Planungsphase der Ausführung des Bauvorhabens
- Koordination der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach §4 Arbeitsschutzgesetz
- Erkennen von sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan)
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Erstellung der Baustellenordnung
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten (Instandhaltung)
- Beratung bei der Berücksichtigung von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibung, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen
- Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
- Unterstützung bei dem Erstellen der Vorankündigung
Während der Ausführung des Bauvorhabens
- Bekanntmachung, Anpassung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsplans sowie die Hinwirkung auf dessen Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern
- Anpassung der Vorankündigung bei Änderungen
- Organisation des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen- und Begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse
- Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
- Hinwirken auf Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz